Allgemeine Richtlinien
Jede/r Spieler/in ist selbst dafür verantwortlich und besorgt, bei Minderjährigen die Eltern oder der
gesetzliche Vertreter, dass der/die Spieler/in im Besitz einer privaten Unfallversicherung ist. Für allfällige
Schadensfälle lehnt der FC Phönix Seen jegliche Verantwortung und Haftung ab. Mit dem Akzeptieren der
Richtlinien durch der/die Spieler/in, bzw, bei Minderjährigen der verantwortliche Elternteil bzw. der
gesetzliche Vertreter wird bestätigt, dass eine gesetzliche gültige Unfallversicherung vorhanden ist. Mit dieser Anmeldung wird der Jahres-, sowie Infrastruktur- und Administrationsbeitrag für die laufende Saison fällig. Bei einer Neuanmeldung wird zusätzlich zum üblichen Jahresbeitrag eine einmalige Zahlung von Fr. 50.00 für die Lizenzgebühr des SFV fällig. Aus diesem Grund
erhalten Sie eine Rechnung mit Einzahlungsschein mit der Bitte den fälligen Betrag wie nachstehend erwähnt uns
rasch möglichst zu überweisen!
Eintritte vom 01.07. – 31.12 gesamter Jahresbeitrag geschuldet
Eintritte vom 01.01. – ½-Jahresbeitrag geschuldet
Bei einer Neuanmeldung wird zusätzlich zum üblichen Jahresbeitrag eine einmalige Zahlung von sFr. 50.– für den
administrativen Aufwand und die Lizenzgebühr des SFV fällig.
Die Spielberechtigung beim Schweizerischen Fussballverband (SFV) wird erst nach Zahlung des Jahresbeitrages
beantragt.
Aktive, Frauen, Veteranen, Senioren und JuniorenInnen A – C sind verpflichtet pro Fussballsaison mindestens
10 Arbeitsstunden zu Gunsten des Vereines zu leisten; nicht geleistet Arbeitsstunden können mit sFr. 50.--
verrechnet werden.
Einverständniserklärung Fotos Homepage und Soziale Medien / Publikationen
Fotos und Filme, die im Rahmen von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fussball vom FC Phönix Seen entstehen
und auf denen ich / unsere Tochter / unser Sohn abgebildet ist, dürfen vom FC Phönix Seen publiziert werden
(Homepage / Soziale Medien / weitere schriftliche und elektronische Publikationen).
Richtlinien für austretende Mitglieder
Mitglieder, welche beabsichtigen den Verein zu wechseln, dürfen nicht gleichzeitig einem anderen Fussballclub
als Aktivmitglied angehören, und nicht ohne ausdrückliche Bewilligung der Spielkommission mit fremden
Mannschaften spielen (z.Bsp. Test-; Turnier-, Meisterschaftsspiele,…).
Vor einer Freigabe zum Vereinswechsel, müssen sämtliche Vereinsbeiträge und Verpflichtungen komplett bezahlt
oder kompensiert sein.